Markenrecht pervers - mal wieder

In Allerlei

Eigentlich sollte man denken, der 1. FC Köln hätte im Abstiegskampf andere Sorgen, die Marketing und Vertriebs GmbH sieht das aber wohl anders. Weil eine Künstlerin ein paar Drucke mit einer Stadionszene erstellt hat, wird diese nun von eben dieser verklagt. Durch die Verwendung des Textes 1. FC Köln und des Geißbocklogos sehen die armen Marketing-Leute ihre Marken- und Namensrechte verletzt, und wollen das daher unterbinden. Folgendes ist auf dem Druck dargestellt.

Im Publikum ist neben den Originalen Tünnes und Schäl auch ein Geißbock zu sehen, der mit dem Unterkiefer eine Dom-Silhouette auf rotem Hintergrund berührt. In Anspielung auf den Stadionnamen ist in der Menschenmasse „1. FC Köln – reine Energie“ zu lesen; anderswo spricht ein Fan „Et kütt wie et kütt“; Fans schwenken Fahnen mit der Aufschrift „1. FC Köln“ und halten diese hoch.

Ich frag mich ja, wie man eine Stadionszene darstellen soll, ohne Fans, die Fahnen mit dem Namen des eigenen Vereins hochhalten. Da fehlt den Verantwortlichen der Marketing und Vertriebs GmbH irgendwie der Weitblick, denn Kunst ist immer noch Kunst, und fällt damit meines Erachtens unter die künstlerische Freiheit. Und bei einer Auflage von 300 Stück kann man nun wirklich nicht von einem Massenprodukt reden, da wäre es etwas anderes. Die Künstlerin Gerda Laufenberg ist darüber zu Recht empört, und hat dem FC daher ein erbostes Gedicht gewidmet, mit dem schönen Schlußsatz Wenn auf dem Platz dir die Siege zerrinnen – lass deinen Anwalt für dich gewinnen. Dem habe ich nichts mehr hinzuzufügen.