IP-Adresse mitnehmen?

In Web

Auf golem.de habe ich einen Hinweis auf eine einstweilige Verfügung eines Gerichtes aus New Jersey gefunden, das in seiner technischen Unfähigkeit so glatt auch von einem deutschen Gericht kommen könnte. Und zwar hat dieses Gericht einem Kunden erlaubt, seinen Bereich von IP-Adressen von einem Provider zu dem nächsten mitzunehmen. Das damit die Funktion der IP-Registry ARIN (für die USA) komplett in Frage gestellt wird, scheint das Gericht nicht zu interessieren. Zusätzlich kommen da ja noch einige Routing-Probleme auf die Provider zu, wenn dies tatsächlich gängige Praxis werden sollte.

Ausführlichere Informationen zu dem Thema gibt es bei den folgenden Links:

  1. Mail in Mailingliste
  2. Golem Artikel
  3. Artikel auf Slashdot

Ich hoffe mal, das diese einstweilige Verfügung (hoffentlich die richtige Übersetzung für “temporary restraining order”) bald aufgehoben wird.